Regelungsvorhaben
Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Angegeben von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896)
am
18.12.2024
Beschreibung:
Änderung des Gewaltschutzgesetzes: Die Änderung sieht die Einführung einer elektronischen
Aufenthaltsüberwachung in Fällen des § 1 GewaltschG sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen vor. Notwendigkeit der wissenschaftlichen Überprüfung der Wirksamkeit der Aufenthaltsüberwachung (sog. Fußfessel); auskömmliche Finanzierung der Beratungsdienste, die Täterarbeit anbieten.
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Referentenentwurf:
Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.12.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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