Regelungsvorhaben

Änderung des Gewaltschutzgesetzes

Angegeben von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896) am 18.12.2024

Beschreibung:
Änderung des Gewaltschutzgesetzes: Die Änderung sieht die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen des § 1 GewaltschG sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen vor. Notwendigkeit der wissenschaftlichen Überprüfung der Wirksamkeit der Aufenthaltsüberwachung (sog. Fußfessel); auskömmliche Finanzierung der Beratungsdienste, die Täterarbeit anbieten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 02.12.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412180136 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 09.12.2024 an:

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