Regelungsvorhaben
Neuregelung Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Angegeben von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896)
am
18.12.2024
Beschreibung:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes zur Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der
gewaltbetroffenen Person: Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei ewaltbetroffenheit. Die Länder werden verpflichtet ein Angebotsnetz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Verbesserung des Anerkennungsverfahrens für die Träger, Ausweitung der Übergangsfrist, Verbesserung des Schutzes über aktuelle Gefährdungslagen hinaus, bessere Synchronisierung mit dem Kindschaftsrecht, Aufstockung des Mittelansatzes
inklusive der Investitionskosten.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt Datum des Referentenentwurfs: 18.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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