Regelungsvorhaben
Neuregelung und Verbesserung der Vergütung der Betreuer- und Vormündervergütung nach VBVG
Angegeben von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896)
am
18.12.2024
Beschreibung:
Die gesetzlich geplanten Vergütungsregelungen werden abgelehnt. Das Gesetz muss zurückgezogen werden und so überarbeitet werden, dass die künftige Vergütungsstruktur eine existenzsichernde Refinanzierung der Betreuungsvereine sicherstellt. Einkommensverluste der Betreuungsvereine, wie sie durch die angedachten Regelungen entstehen, dürfen in keinem Fall eintreten. Sichergestellt werden muss, dass die Vergütung der reellen Kostenentwicklungen, also insbesondere den Personalkosten von Betreuungsvereinen und dem Aufwand der Querschnittsarbeit, entspricht. Konkreter Reformbedarf besteht: 1. Anpassung der Tarifsteigerungen und regelhafte Dynamisierung; 2. bei der Berechnung der Vergütungshöhe.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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SG2412180127 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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