Regelungsvorhaben
Änderung StVZO, BFStrMG zur Verbesserung von Vor- und Nachlaufverkehren für Containerterminals
Angegeben von:
Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (R000256)
am
17.12.2024
Beschreibung:
Fahrzeuge, die im Vor- und Nachlauf zum nächstgelegenen geeigneten Containerterminal
eingesetzt werden, dürfen ausnahmsweise ein Gesamtgewicht von 44 Tonnen haben, also
10 Prozent mehr als Fahrzeuge, die im reinen Straßenverkehr unterwegs sind. Die Logistikwelt ist
sich einig, dass die Ausnahmeverordnung zu § 36 Absatz 6 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auch für nicht-containerisierte Ladungen im multimodalen
Transport per Schiene und Wasserstraße sinnvoll und auf diese auszuweiten ist. Die Vor- und
Nachlaufverkehre per Lkw sollten außerdem von der Mautpflicht gemäß BFStrMG befreit
werden. Dies würde zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung der Wasserstraße geben
- Güterverkehr [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 31.10.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 31.10.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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