Regelungsvorhaben

Einbeziehung aller Anwendungsfälle von Bidirektionalität

Angegeben von:
NIO GmbH (R004245) am 16.12.2024

Beschreibung:
Wir begrüßen die Bestrebungen der Bundesregierung, bidirektionales Laden zu ermöglichen und halten es für sinnvoll, Elektrofahrzeuge künftig als mobile Speicher anzusehen. Bidirektionalität darf sich aber nicht nur auf Fahrzeuge beschränken (V2G), sondern sollte für alle Anwendungsfälle mitgedacht werden (X2G). NIO plädiert hierbei für die Berücksichtigung des netzdienlichen Potentials von Batteriewechselstationen in zukünftiger Regulatorik.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412160051 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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