Regelungsvorhaben

Berufskrankheitenrecht

Angegeben von:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) (R004506) am 13.12.2024

Beschreibung:
Die DGUV begrüßt das Vorhaben des Verordnungsgebers, ausdrücklich zu regeln, dass die Prüfung von Berufskrankheiten im Einzelfall sowohl hinsichtlich des Krankheitsbildes als auch hinsichtlich der als Ursache in Betracht kommenden Einwirkung auf der Grundlage der veröffentlichten Beratungsergebnisse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten der Bundesregierung vorzunehmen ist. Darüber hinaus wird die im Weißbuch Berufskrankheiten der DGUV veröffentlichte Position bekräftigt, Einwirkungen und Krankheitsbilder bereits in der BK-Bezeichnung so konkret wie möglich zu formulieren und nach Möglichkeit auch Dosis-Grenzwerte anzugeben.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern