Regelungsvorhaben

Keine neue Aufsichtsbehörde für den Cyber Resilience Act

Angegeben von:
Bitkom e.V. (R000672) am 10.12.2024

Beschreibung:
Der Bitkom spricht sich dafür aus, die Aufgaben der zentralen, nationalen Aufsicht des Cyber Resilience Acts (CRA) an bestehende Behörden wie das BSI oder die BNetzA zu übertragen, da beide über die notwendige Expertise und Strukturen verfügen. Eine neue Behörde wird abgelehnt, da sie zusätzliche Bürokratie und Kosten verursachen würde. Eine zentrale Aufsicht ist jedoch unerlässlich, um klare Zuständigkeiten, kohärente Standards und eine effiziente Marktüberwachung sicherzustellen, während eine sektorale Aufteilung das Risiko einer Fragmentierung birgt.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412100040 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 09.12.2024 an:

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