Regelungsvorhaben
Keine neue Aufsichtsbehörde für den Cyber Resilience Act
Angegeben von:
Bitkom e.V. (R000672)
am
10.12.2024
Beschreibung:
Der Bitkom spricht sich dafür aus, die Aufgaben der zentralen, nationalen Aufsicht des Cyber Resilience Acts (CRA) an bestehende Behörden wie das BSI oder die BNetzA zu übertragen, da beide über die notwendige Expertise und Strukturen verfügen. Eine neue Behörde wird abgelehnt, da sie zusätzliche Bürokratie und Kosten verursachen würde. Eine zentrale Aufsicht ist jedoch unerlässlich, um klare Zuständigkeiten, kohärente Standards und eine effiziente Marktüberwachung sicherzustellen, während eine sektorale Aufteilung das Risiko einer Fragmentierung birgt.
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.12.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
-
-