Regelungsvorhaben
Keine Einführung eines Strafrechtspflegestatistikgesetzes
Angegeben von:
Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) (R001793)
am
10.12.2024
Beschreibung:
Mit dem Gesetzentwurf soll zum einen für die bestehende gerichtliche Strafverfolgungsstatistik eine bundesgesetzliche Grundlage geschaffen werden. Zum anderen sollen zahlreiche neue Statistiken für die Abschnitte des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und der Strafvollstreckung eingeführt sowie gesetzlich etabliert werden, welche aber zu einem ganz erheblichen und kaum noch vertretbaren
Mehraufwand für die ohnehin bereits überlasteten Staatsanwaltschaften führen.
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Referentenentwurf:
Gesetz über die Statistiken der Strafrechtspflege des Bundes (Strafrechtspflegestatistikgesetz - StrafStatG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]