Regelungsvorhaben
Rechtliches Ausfuhrverbot für in der EU verbotene Pestizide
Angegeben von:
Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. (R000710)
am
10.12.2024
Beschreibung:
Ziel ist die Festschreibung einer rechtlichen Regelung (Verordnung oder Gesetz) zur Durchsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte Pestizide, die in der EU keine Genehmigung haben.
Hierdurch sollen Exporte in Drittstaaten von Pestizid-Wirkstoffen und Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen, die basierend auf der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wegen gesundheitsschädlicher oder umweltschädlicher Eigenschaften nicht genehmigt sind und in der Landwirtschaft EU-weit nicht mehr in Verkehr gebracht und angewendet werden dürfen, untersagt werden, um so die Umwelt und die Gesundheit von Menschen in den Drittländern zu schützen sowie Menschen in der EU vor Rückständen von verbotenen Pestiziden in importierten Lebensmitteln.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu]
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- Entwicklungspolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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SG2412100020 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Versendet am 20.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Versendet am 20.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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