Regelungsvorhaben

Flüchtlingsanerkennung aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung

Angegeben von:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (R001507) am 06.12.2024

Beschreibung:
Art. 60 Abs. 1 Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, schwere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als eine Form der Verfolgung anzuerkennen, welche zur Flüchtlingsanerkennung führen kann. Die Flüchtlingsanerkennung aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung findet in der deutschen Auslegungs- und Anwendungspraxis hingegen nur unzureichende Berücksichtigung. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, entsprechende Klarstellungen im Asylgesetz vorzunehmen, um sicherzustellen, dass geschlechtsspezifische Aspekte bei der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft ausreichend berücksichtigt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412110008 (PDF, 12 Seiten)

    Adressatenkreis:

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