Regelungsvorhaben
Flüchtlingsanerkennung aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung
Angegeben von:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (R001507)
am
06.12.2024
Beschreibung:
Art. 60 Abs. 1 Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, schwere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als eine Form der Verfolgung anzuerkennen, welche zur Flüchtlingsanerkennung führen kann. Die Flüchtlingsanerkennung aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung findet in der deutschen Auslegungs- und Anwendungspraxis hingegen nur unzureichende Berücksichtigung. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, entsprechende Klarstellungen im Asylgesetz vorzunehmen, um sicherzustellen, dass geschlechtsspezifische Aspekte bei der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft ausreichend berücksichtigt werden.
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]