Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Erhalt des Tierarztvorbehalts im Tierschutzgesetz

Angegeben von:
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern (R002781) am 06.12.2024

Beschreibung:
Der Tierarztvorbehalt für die Durchführung der Betäubung zur Enthornung unter 6 Wochen alter Kälber muss erhalten bleiben, TierSchG - § 5 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2b (neu) TierSchG

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMEL (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2412060001 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

  2. SG2412060002 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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