Regelungsvorhaben
Änderung von § 5a (Diamorphin) der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Angegeben von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002)
am
06.12.2024
Beschreibung:
Durch den Referentenentwurf sollen die Zugangsvoraussetzungen für die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin u.a. an die Erfahrungen der ärztlichen Praxis angepasst werden. Die vorgesehenen Änderungen sind für die Bundesärztekammer nachvollziehbar. Die derzeit geltenden Kriterien werden den individuellen Bedürfnissen und Krankheitsverläufen der Patienten nicht immer gerecht. Zugleich ist es jedoch weiter gerechtfertigt, dass die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin einer schweren Opioidabhängigkeit vorbehalten ist und als nachrangig eingeordnet wird. Die Erweiterung der Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer ist konsequent. Die Bundesärztekammer spricht sich zudem ausdrücklich für eine wissenschaftliche Evaluierung der Substitutionsbehandlung mit Diamorphin aus.
-
Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 13.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.11.2024 an:
-
Bundestag
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-