Regelungsvorhaben
Vermeidung einer Regelung zur Leitungsautonomie im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Angegeben von:
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (R001342)
am
02.12.2024
Beschreibung:
Nach unserer Ansicht besteht kein Bedarf für weitere Regelungen zur Mitbestimmung. Die Genossenschaft ist eine äußerst demokratische Rechtsform. Sie muss nicht „demokratisiert“ werden. Die Leitung der Genossenschaft ist und bleibt die zentrale Aufgabe des Vorstands.
Die mit dem aktuellen Vorschlag verbundenen Gefahren werden auch nicht dadurch entschärft, dass
die Weisungsgebundenheit nicht per Gesetz, sondern „nur“ per Satzung geregelt werden kann. Die
oben skizzierten Aspekte bleiben bestehen, sie würden lediglich vorverlagert.
Diese Zerrissenheit bestünde auch für jedes einzelne Mitglied, wenn es um die Frage geht, ob eine
solche Satzungsregelung eingeführt werden soll. Wir bitten um Ablehnung des Regelungsvorschlages.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 557/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Genossenschaftsrecht
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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