Regelungsvorhaben

Vermeidung einer Regelung zur Leitungsautonomie im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform

Angegeben von:
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (R001342) am 02.12.2024

Beschreibung:
Nach unserer Ansicht besteht kein Bedarf für weitere Regelungen zur Mitbestimmung. Die Genossenschaft ist eine äußerst demokratische Rechtsform. Sie muss nicht „demokratisiert“ werden. Die Leitung der Genossenschaft ist und bleibt die zentrale Aufgabe des Vorstands. Die mit dem aktuellen Vorschlag verbundenen Gefahren werden auch nicht dadurch entschärft, dass die Weisungsgebundenheit nicht per Gesetz, sondern „nur“ per Satzung geregelt werden kann. Die oben skizzierten Aspekte bleiben bestehen, sie würden lediglich vorverlagert. Diese Zerrissenheit bestünde auch für jedes einzelne Mitglied, wenn es um die Frage geht, ob eine solche Satzungsregelung eingeführt werden soll. Wir bitten um Ablehnung des Regelungsvorschlages.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 557/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

  • Genossenschaftsrecht

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412020008 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern