Regelungsvorhaben
Dritte Stufe der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts
Angegeben von:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (R001291)
am
02.12.2024
Beschreibung:
Die vorgesehene Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII wird begrüßt als ein entscheidender Schritt, um die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen. Erforderlich ist die Verwirklichung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe durch eine strukturelle Neuausrichtung des Hilfesystems, welche die Zusammenführung der bisher getrennten Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe umfasst. Umfassende Begleit- und Unterstützungsmaßnahmen seitens des Bundes sollten eingerichtet werden, um die praktische Implementierung der neuen Regelungen sicherzustellen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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SG2412120029 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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