Regelungsvorhaben

Änderung der Vorschriften §§ 650b und 650c BGB bei Anordnung von Leistungsänderungen im Bauvertragsrecht für mehr Rechtssicherheit

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 28.11.2024

Beschreibung:
Neufassung der Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB im Rahmen der Evaluation des 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrechts, Regelung zu Rechtsfolgen in § 650b BGB bei Änderungsbegehren des Bestellers sollen klarer und einfacher gefasst werden, Vergütungsanpassung in § 650c BGB soll bei fehlender Vereinbarung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen erfolgen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411280008 (PDF - 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

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