Regelungsvorhaben
Änderung der Vorschriften §§ 650b und 650c BGB bei Anordnung von Leistungsänderungen im Bauvertragsrecht für mehr Rechtssicherheit
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
28.11.2024
Beschreibung:
Neufassung der Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB im Rahmen der Evaluation des 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrechts, Regelung zu Rechtsfolgen in § 650b BGB bei Änderungsbegehren des Bestellers sollen klarer und einfacher gefasst werden, Vergütungsanpassung in § 650c BGB soll bei fehlender Vereinbarung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen erfolgen.
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2411280008 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.11.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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