Regelungsvorhaben

Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen

Angegeben von:
Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (R004269) am 21.11.2024

Beschreibung:
Zwischen den Prüfungen des ersten Prüfungsabschnitts soll eine angemessene Unterbrechung liegen. Zwischen den Prüfungen in den einzelnen Fächern des zweiten Prüfungsabschnitts soll eine Unterbrechung von mindestens fünf Tagen liegen.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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