Regelungsvorhaben
Einführung eines Gewalthilfegesetzes unter Umsetzung der Vorgaben der Istanbul Konvention
Angegeben von:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (R001291)
am
20.11.2024
Beschreibung:
Unterstützung der Einführung eines Gewalthilfegesetzes, das das Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gesetzlich abgesichert und auf einen bundesweit flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Schutz- und Beratungsangeboten in Orientierung an die Istanbul-Konvention hinwirkt. Der Zugang zu Schutz, Beratung und Unterstützung soll kostenfrei, niedrigschwellig und diskriminierungsfrei sein. Eine Beteiligung des Bundes an der Regelfinanzierung des Hilfesystems soll gesetzlich verankert werden.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt Datum des Referentenentwurfs: 18.11.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse [alle RV hierzu]
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SG2411200027 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Versendet am 05.12.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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