Regelungsvorhaben
Pflegeassistenzeinführungsgesetz
Angegeben von:
Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (R003048)
am
20.11.2024
Beschreibung:
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG) soll das Berufsbild bundeseinheitlich geregelt werden. Die Pflegefachassistenz unterstützt die Pflegefachkraft bei Ihrer Arbeit, soll aber auch, insbesondere im ambulanten Pflegesetting, qualifiziert, eigenständig Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung soll über den Ausbildungsfond refinanziert werden und 18 Monate betragen. Die neue Ausbildung soll ab dem 1. Januar 2027 beginnen können.
Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz soll für eine qualifizierte Versorgung von Patienten im Krankenhaus ausgestaltet sein und für den Einsatz in einem bedarfsgerechten Qualifikationsmix befähigen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 427/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]