Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Verhinderung des Beschlusses der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes

Angegeben von:
urgewald e.V. (R002227) am 19.11.2024

Beschreibung:
Die Bundesregierung hat im Mai 2024 eine Änderung des CCS-Gesetzes vorgelegt. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen für den großmaßstäblichen Transport von CO2 aus Kraftwerken, Industrie und Müllverbrennung geschaffen werden. CO2-Deponien in der Nordsee wären erlaubt. Wenn die Landesregierungen es wollen, auch unter Land. Dafür sollen große Industrieanlagen und ein rund 5000 Kilometer langes grenzüberschreitendes CO2-Pipelinenetz in Deutschland neu errichtet werden, im vermeintlichen „öffentlichen Interesse“. Betreiber sind Gaskonzerne. Enteignungsvorschriften zugunsten der CO2-Pipelines sollen vereinfacht, demokratische Beteiligungsrechte beschnitten werden. Massive Subventionen sind geplant. Auf die Länder und Kommunen kämen hohe Kosten zu.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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