Regelungsvorhaben
Einsatz von Simulationen in der Fahrausbildung
Angegeben von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997)
am
15.11.2024
Beschreibung:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird um die Prüfung folgender Aspekte gebeten:
1. Anerkennung von max. zwei besonderen Ausbildungsfahrten à 45 Minuten außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bundes- oder Landstraßen beim Erwerb der Klasse B, wenn diese zwei Stunden nach einem anerkannten pädagogischen Ausbildungskonzept für die Schulung von sicheren Überholmanövern auf einem technisch geeigneten Fahrsimulator durchgeführt wurden.
2. Anerkennung der notwendigen Ausbildungsstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, die zur Erlangung der Klasse B mit Schüsselzahl 197 notwendig sind, wenn diese auf einem technisch geeigneten Fahrsimulator nach einem anerkannten pädagogischen Ausbildungskonzept in der Fahrschule durchgeführt wurden.
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
-