Regelungsvorhaben

Einsatz von Simulationen in der Fahrausbildung

Angegeben von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997) am 15.11.2024

Beschreibung:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) wird um die Prüfung folgender Aspekte gebeten: 1. Anerkennung von max. zwei besonderen Ausbildungsfahrten à 45 Minuten außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bundes- oder Landstraßen beim Erwerb der Klasse B, wenn diese zwei Stunden nach einem anerkannten pädagogischen Ausbildungskonzept für die Schulung von sicheren Überholmanövern auf einem technisch geeigneten Fahrsimulator durchgeführt wurden. 2. Anerkennung der notwendigen Ausbildungsstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe, die zur Erlangung der Klasse B mit Schüsselzahl 197 notwendig sind, wenn diese auf einem technisch geeigneten Fahrsimulator nach einem anerkannten pädagogischen Ausbildungskonzept in der Fahrschule durchgeführt wurden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411150010 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 17.10.2024 an:

      • Bundesregierung

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