Regelungsvorhaben
Überarbeitung des Lobbyregistergesetzes
Angegeben von:
Parlamentwatch e.V. (R000199)
am
15.11.2024
Beschreibung:
Seit Januar 2022 ist das verpflichtende Lobbyregister für Bundestag und Bundesregierung in Kraft. Doch leider verfehlt es sein Ziel, es legt nicht offen welche Lobbyist:innen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen. Ein effektives Gesetz sollte daher folgende Punkte umfassen:
- Kontakttransparenz, d.h. die Offenlegung aller Lobbykontakte. Es muss klar werden wer mit wem über welches Thema spricht.
- Offenlegung umfassender Informationen: Namen der Gesprächbeteiligten, Auftraggeber, Adresse, Anliegen und Lobby-Budget.
- Ein deutlich erhöhtes Bußgeld bei Fehlverhalten. Die aktuellen 50.000 Euro können wohlhabende Lobbyist:innen aus der Portokasse zahlen.
- Weitgehende Streichung der aktuellen Ausnahmen, inklusive für Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/7346 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes
- Lobbyismus