Regelungsvorhaben

Verkehrsunfallflucht mit Sachschäden zukünftig als Ordnungswidrigkeit ahnden

Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184) am 12.11.2024

Beschreibung:
Der ADAC setzt sich dafür ein, dass § 142 StGB auf Unfälle mit Personenschäden beschränkt wird. Bei reinen Sachschäden soll eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit erfolgen und als alternative zur ausschließlichen Wartepflicht eine Meldestelle und eine allgemeine Meldepflicht eingeführt werden. Möglichkeit der tätigen Reue im Ordnungswidrigkeitenrecht.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412260010 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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