Regelungsvorhaben
Verkehrsunfallflucht mit Sachschäden zukünftig als Ordnungswidrigkeit ahnden
Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
12.11.2024
Beschreibung:
Der ADAC setzt sich dafür ein, dass § 142 StGB auf Unfälle mit Personenschäden beschränkt wird. Bei reinen Sachschäden soll eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit erfolgen und als alternative zur ausschließlichen Wartepflicht eine Meldestelle und eine allgemeine Meldepflicht eingeführt werden. Möglichkeit der tätigen Reue im Ordnungswidrigkeitenrecht.
- Strafrecht [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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SG2412260010 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.11.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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