Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Keine Einführung von § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 wie mit in dem Entwurf des Bundestariftreuegesetz vorgesehen

Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429) am 11.11.2024

Beschreibung:
Zum Schutz von Kleinstunternehmen sollte § 2 Abs. 2 BTTG dahingehend geändert werden, dass die begrifflich definierten Auftragnehmenden nur solche sind, die mindestens 20 Personen beschäftigen und sollte § 5 Abs. 1 BTTG so geändert werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung nur erlabt sein darf, sofern für den hierfür herangezogenen Tarifvertrag eine zumindest 0 plus x prozentige Tarifbindung auf Arbeitgeber- als auf auch Arbeitnehmerseite besteht.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14345 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) 1. Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP) (Vorgang)
    Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz) (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (8)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411110018 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 22.10.2024 an:

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