Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Keine Einführung von § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 wie mit in dem Entwurf des Bundestariftreuegesetz vorgesehen

Angegeben von:
Bundesarchitektenkammer e.V. (R002429) am 11.11.2024

Beschreibung:
Zum Schutz von Kleinstunternehmen sollte § 2 Abs. 2 BTTG dahingehend geändert werden, dass die begrifflich definierten Auftragnehmenden nur solche sind, die mindestens 20 Personen beschäftigen und sollte § 5 Abs. 1 BTTG so geändert werden, dass der Erlass einer Rechtsverordnung nur erlabt sein darf, sofern für den hierfür herangezogenen Tarifvertrag eine zumindest 0 plus x prozentige Tarifbindung auf Arbeitgeber- als auf auch Arbeitnehmerseite besteht.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (8)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411110018 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 22.10.2024 an:

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