Regelungsvorhaben
Steuerfortentwicklungsgesetz
Angegeben von:
Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. (R001103)
am
11.11.2024
Beschreibung:
Wir fordern die im Koalitionsvertrag vereinbarte Klärung auf gesetzlicher Ebene, dass die politische Betätigung als Mittel zur Verwirklichung, d.h. innerhalb der satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke, zulässig ist. Wir plädieren dafür, das im AEAO unklar formulierte „Hintergrund“-Kriterium gesetzgeberisch klarzustellen und abzubilden. Diese gesetzliche Klarstellung macht aus unserer Sicht nur dann Sinn, wenn sie die politische Betätigung als wesentliches Instrument zur Zweckverfolgung ausdrücklich anerkennt; dies sollte so auch in der Begründung zum Ausdruck kommen. Wenn darüber kein Konsens innerhalb der Regierungskoalition hergestellt werden kann, sollten die bestehenden AEAO-Regelungen beibehalten und somit auf eine gesetzliche Klarstellung verzichtet werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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