Regelungsvorhaben
Änderungen und Klarstellungen in den Regelungen nach dem SGB V und IX zur Begleitung Im Krankenhaus
Angegeben von:
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (R001291)
am
08.11.2024
Beschreibung:
Einzelansprüche sollen nicht in andere Sozialleistungssysteme verlagert werden. Eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Behinderungen soll nicht an den Bezug einer Sozialleistung geknüpft werden.
Es soll erreicht werden, dass hinsichtlich der Einbindung in ein therapeutisches Konzept auch im Rahmen des § 113 Abs.6 SGB IX eine Klarstellung eingefügt wird.
Es soll erreicht werden, dass auch nach § 44b SGB V eine stundenweise Begleitung ohne zeitlichen Mindestaufwand möglich wird.
Es soll eine Regelung geschaffen werden, die sicherstellt, dass ein erhöhter Grundpflegebedarf auf Grund einer Behinderung bei stationärem Aufenthalt generell abgesichert ist.
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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SG2411080014 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.10.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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