Regelungsvorhaben
Regelungslücke in §33 VerpackG schließen
Angegeben von:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683)
am
08.11.2024
Beschreibung:
"Getränkebecher" sind bislang im VerpackG nicht definiert, weshalb im Rahmen der Auslegung der Mehrwegangebotspflicht §33 Unsicherheiten bestehen, ob auch beim Angebot von Einwegdeckeln für Einweggetränkebecher Mehrwegdeckel vorgehalten werden müssen. Wir haben das BMUV aufgefordert, diese Regelungslücke zu schließen und eine Definition von Getränkebechern einschließlich ihrer Deckel und Verschlüsse im VerpackG zu ergänzen.
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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SG2411060010 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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