Regelungsvorhaben
Richtlinie (EU) 2024/825
Angegeben von:
Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (R002396)
am
07.11.2024
Beschreibung:
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2024/825 am 26. März 2024 werden Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel in der Europäischen Union explizit wettbewerbsrechtlich
geregelt. So schafft dieser Rechtsakt neue Legaldefinitionen für den Bereich der Umweltkommunikation und erweitert die schwarze Liste an stets unterlauteren Geschäftspraktiken in Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie). Diese
Änderungen müssen bis zum 27. März 2026 in das deutsche Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb (UWG) Eingang finden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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