Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Anpassungsbedarf beim Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)

Angegeben von:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (R000737) am 04.11.2024

Beschreibung:
Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.: - keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro - Änderungen der Regelungen zum Sammelposten - dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen - Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit - weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht - Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (7)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2410090024 (PDF - 21 Seiten)

    Adressatenkreis:

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