Regelungsvorhaben
Einführung von Übergangsregelungen im Falle einer Streichung des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO
Angegeben von:
Verband der Privaten Bausparkassen e.V. (R000755)
am
31.10.2024
Beschreibung:
Der Verband setzt sich dafür ein, dass im Falle einer Streichung der heutigen Ausnahmeregelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Übergangsregelungen und Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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