Regelungsvorhaben

RefE GEAS-Anpassungsgesetz

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 25.10.2024

Beschreibung:
Der DAV fordert, die Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch den Zugang zum Recht aus d. Haft, zu verbessern. Der DAV lehnt die für eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit und für die Haft vorgesehenen Regelungen ab: Zugang zum Recht darf nicht beschränkt werden. Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollte generell untersagt werden. Der DAV schlägt zur Sicherung des Aufenthalts minderjähriger bzw. abhängiger Geschwister und nachgeborener Kinder von Schutzberechtigten eine Modifizierung des § 25 AufenthG-E vor. Der DAV fordert erneut, die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG aufzuheben

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2410250008 (PDF, 23 Seiten)

    Adressatenkreis:

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