Regelungsvorhaben

Änderung von § 15a SGB V-neu und § 45a, § 45g SGB XI-neu

Angegeben von:
Bundesvereinigung Lebenshilfe (R004143) am 23.10.2024

Beschreibung:
Regelungen des Pflegekompetenzgesetzes: Im Rahmen der Neueinführung des § 15a SGB V-neu muss klargestellt werden, dass mit dieser Regelung kein allumfassender Pflegefachkraftvorbehalt vorgegeben wird, sondern dass auch weiterhin Grundpflege und einfachste Behandlungspflege in Wohnformen der Eingliederungshilfe durch Heilerziehungspflegende und pädagogisches Personal durchgeführt werden darf. Änderung des § 45a, § 45g SGB XI-neu.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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