Regelungsvorhaben
Tariftreue in Öffentlichen Vergabeverfahren von Bundesauftraggebern
Aktiv vom 22.10.2024 bis 23.10.2024
Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
22.10.2024
Beschreibung:
Anpassung von das Vergaberecht betreffenden Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften mit dem Ziel der Bundesregierung, Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 25.000 Euro, die dem Bund zuzurechnen sind, zu verpflichten, den Angestellten ausgewählte Arbeitsbedingungen entsprechend eines einschlägigen Branchentarifvertrag zu gewähren, soweit das BMAS diese Arbeitsbedingungen in einer Rechtsverordnung festgeschrieben hat. Ferner: die Erprobung von Online-Betriebsratswahlen und die Einstellung des § 119 Betriebsverfassungsgesetz als Offizialdelikt.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Referententwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes und weitere Maßnahmen (Tariftreuegesetz); Aktenzeichen IIIa6-31109-1/6 Datum des Referentenentwurfs: 22.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]