Regelungsvorhaben

Streichung der Mengenbegrenzung bei (sich abzeichnenden) Lieferengpässen

Angegeben von:
Saarländischer Apothekerverein e.V. (R003659) am 21.10.2024

Beschreibung:
Gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ist das Bezugsrecht der Apotheken auf geringe Mengen des einzelnen Arzneimittels beschränkt, das von einer bestimmten Person besonders bestellt worden sein muss. Die Mengenbegrenzung bei (sich abzeichnenden) Lieferengpässen für versorgungskritische Wirkstoffe gem. § 52b Abs. 3c des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, für paracetamol- und ibuprofenhaltige Fieberarzneimittel sowie für Antibiotika ist zu streichen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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