Regelungsvorhaben
Verbesserungs- und Ergänzungsbedarf im "E-Fuels-only-Gesetz"
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
18.10.2024
Beschreibung:
Der VDA begrüßt die Zielstellung des vorgelegten Referentenentwurfs ausdrücklich. Für die Klimazielerreichung im Verkehrssektor sind die Schaffung unterstützender Rahmenbedingungen nicht nur in Bezug auf die Elektromobilität sondern auch für erneuerbare Kraftstoffe unerlässlich. Insbesondere sind der Fahrzeugbestand stärker in den Fokus zu nehmen, und die fossilen Anteile im Kraftstoff zu senken. Die EU-Kommission muss im Sinne der Technologieoffenheit umgehend einen Rahmen entwickeln, damit auch Carbon Neutral Fuels Fahrzeuge unmittelbar als CO2-frei eingestuft werden. Eine steuerliche Gleichstellung von mit erneuerbaren Kraftstoffen betankten Fahrzeugen mit vollelektrisch betriebenen Fahrzeugen kann dabei einen wirksamen, ergänzenden Beitrag leisten.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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SG2410180014 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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