Regelungsvorhaben

Steuerliche Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen ("E-Fuels-only-Gesetz")

Angegeben von:
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - (R000885) am 17.10.2024

Beschreibung:
Die bisher für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge geltenden Regelungen der Einkommensteuer sollen auch für klimaneutrale Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetztes gelten. Der Gesetzesentwurf definiert "klimaneutrale Kraftfahrzeuge" als Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, betrieben werden können. Diese sollen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und bei der Dienstwagenbesteuerung sowie der Gewerbesteuer genauso behandelt werden wie batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2410170011 (PDF, 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 14.10.2024 an:

Nach oben blättern