Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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24.045 Veränderung für eine mögliche Einbeziehung der Arbeitsmedizin bei ärztlicher Versorgung der Mitarbeitenden

Angegeben von:
Volkswagen AG (R001681) am 16.10.2024

Beschreibung:
Ziel ist eine bessere Verzahnung von arbeitsmedizinischer und hausärztlicher Betreuung über sektorale Grenzen hinaus. Viele Großunternehmen in Deutschland verfügen über ein internes Gesundheitswesen mit angestellten Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Aktuell existiert eine Mauer zwischen den Aufgaben der ArbeitsmedizinerInnen und dem ambulanten ärztlichen Bereich in der Niederlassung. Die in Unternehmen angestellten MedizinerInnen dürfen aktuell weder verordnen noch weiterführende Behandlungen ausstellen. Im Sinne der Verbesserung der medizinischen Versorgung gilt es zu prüfen, welchen Beitrag die Arbeitsmedizin leisten kann – besonders um schwere oder später potentiell chronische Leiden zu behandeln und heilen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

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