Regelungsvorhaben

Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Verarbeitung von Fluggastdaten Urteil EuG C-817/19 und zur Fortentwicklung des (FlugDaG)

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (R002929) am 15.10.2024

Beschreibung:
BDL fürchtet, dass sich aus der Novellierung des FlugDaG Diskrepanzen zur bisherigen Praxis ergeben könnten. Insbes. könnte die Komplexität in der jeweiligen Datenerfassung und -übermittlungen auf Seiten der LFU erheblich steigen. Dies ist zu vermeiden. PNR-Daten beschreiben den Beförderungsvertrag zwischen LFU und Kunden. Folglich sollten LFU auch künftig nicht für den Inhalt, die Vollständigkeit und Plausibilität der Daten von behördlichen Stellen zur Verantwortung gezogen werden können. Eine solche Pflicht zur Gewähr von Korrektheit und Vollständigkeit der Daten ist nur für API-Daten vorgesehen, diese Trennung muss auch künftig unbedingt beibehalten werden. Es sollte zwingend berücksichtigt werden, etablierte Übermittlungswege zwischen LFU und Behörden aufrechtzuerhalten.

Betroffene Interessenbereiche (9)

Nach oben blättern