Regelungsvorhaben
Freiflächen-PV im Erbrecht
Angegeben von:
Climagy Projektentwicklung GmbH (R007065)
am
14.10.2024
Beschreibung:
Zurechnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im Rahmen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts, um bestehende Hemmnisse für den Ausbau dieser Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden; aktuell werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen dem Grundvermögen zugerechnet, was zu erheblichen steuerrechtlichen Risiken führt; Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen tragen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung bei und können z.B. bei entsprechender Bauweise Ökosystemleistungen erbringen, was eine Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen rechtfertigt.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]