Regelungsvorhaben

Freiflächen-PV im Erbrecht

Angegeben von:
Climagy Projektentwicklung GmbH (R007065) am 14.10.2024

Beschreibung:
Zurechnung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im Rahmen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts, um bestehende Hemmnisse für den Ausbau dieser Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zu vermeiden; aktuell werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen dem Grundvermögen zugerechnet, was zu erheblichen steuerrechtlichen Risiken führt; Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen tragen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung bei und können z.B. bei entsprechender Bauweise Ökosystemleistungen erbringen, was eine Zurechnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen rechtfertigt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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