Regelungsvorhaben

Neuregelungen im Umgang mit Asbest im Bestand

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 14.10.2024

Beschreibung:
Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 403/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409300066 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern