Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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aba, ABV und AKA: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz)

Angegeben von:
ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (R001025) am 09.10.2024

Beschreibung:
Bei der Ermittlung und Abführung kinderzahlbezogener Pflegeversicherungsbeiträge für beitragsabführende Stellen im Allgemeinen und Zahlstellen im Besonderen wurden im Entwurf des Pflegekompetenzgesetz – PKG im Hinblick auf die Einführung dieses Systems Anpassungen an den § 55 SGB XI und § 202 SGB V vorgenommen. Die Verbände aba, ABV und AKA halten die Regelung des § 55 Abs. 3a Satz 3 SGB XI auch im Zeitraum ab 1. Januar 2026 weiterhin für notwendig und empfehlen der Bundesregierung, den heutigen Satz 3 zu erhalten. im Gegensatz zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung in § 202 Abs. 1a SGB V wäre aus Sicht der Zahlstellen die ursprünglich im Gesetzeswortlaut vorgesehene Rolle der Zentralen Stelle gem. § 81 EStG als vermittelnde Instanz grundsätzlich vorzugswürdig gewesen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.09.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2410090023 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.09.2024 an:

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