Regelungsvorhaben
Filmförderungsgesetz
Angegeben von:
DOMOWINA Zwjazk Łužiskich Serbow z.t. / Zwězk Łužyskich Serbow z.t. / Bund Lausitzer Sorben e.V. (R004650)
am
09.10.2024
Beschreibung:
Im Diversitätsbeirat nach § 26 sind die autochthonen Minderheiten und Sprachgruppen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind in der Gesetzesbegründung neben den Dimensionen nach AGG auch die Kriterien Sprache und geografische Herkunft (= Heimat) nach Art. 3 Abs. 3 GG zu ergänzen. Konsequenterweise wäre die Mindestzahl der Mitglieder nach § 26 Abs. 2 auf mindestens acht zu erhöhen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
- Kultur [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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