Regelungsvorhaben
Weiterer Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
01.10.2024
Beschreibung:
Der BDI begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht. Im Einzelnen ist nach Meinung des BDI eine Erleichterung des Schriftformerfordernisses der § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich. Dahingegen steht der BDI einer Erleichterung des Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG größtenteils kritisch gegenüber.
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
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SG2409270113 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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