Regelungsvorhaben

Weiterer Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 01.10.2024

Beschreibung:
Der BDI begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht. Im Einzelnen ist nach Meinung des BDI eine Erleichterung des Schriftformerfordernisses der § 35 Abs. 1 Satz 1 und 2 SE-Ausführungsgesetz und § 108 Abs. 3 AktG unproblematisch möglich. Dahingegen steht der BDI einer Erleichterung des Schriftformerfordernisses des § 122 Abs. 1 S. 1 AktG größtenteils kritisch gegenüber.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409270113 (PDF, 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 19.08.2024 an:

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