Regelungsvorhaben

NIS 2: Definition erheblicher Vorfälle

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 01.10.2024

Beschreibung:
Eine möglichst EU-weite Harmonisierung von Cybersicherheitsanforderungen ist insbesondere für EU-weit agierende Unternehmen von herausgehobener Relevanz. Eine EU-weit einheitliche Definition, was einen erheblichen Cybersicherheitsvorfall kennzeichnet, ist ein wichtiger Schritt. Es bedarf jedoch einer Präzisierung der verwendeten Begriffe sowie Schwellenwerte, die zu möglichst geringen bürokratischen Aufwänden führen.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409260078 (PDF, 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 25.07.2024 an:

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