Regelungsvorhaben
NIS 2: Definition erheblicher Vorfälle
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
01.10.2024
Beschreibung:
Eine möglichst EU-weite Harmonisierung von Cybersicherheitsanforderungen ist insbesondere für EU-weit agierende Unternehmen von herausgehobener Relevanz. Eine EU-weit einheitliche Definition, was einen erheblichen Cybersicherheitsvorfall kennzeichnet, ist ein wichtiger Schritt. Es bedarf jedoch einer Präzisierung der verwendeten Begriffe sowie Schwellenwerte, die zu möglichst geringen bürokratischen Aufwänden führen.
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union" [alle RV hierzu]
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SG2409260078 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
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