Regelungsvorhaben

Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß

Angegeben von:
Evonik Industries AG (R002081) am 30.09.2024

Beschreibung:
Die Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestniveau im produzierenden Gewerbe sollte über 2025 hinaus verstetigt werden. Mindestens jedoch sollte die Regelung über die aktuelle Legislaturperiode hinaus verlängert werden. Andernfalls würde der abrupte Anstieg der Stromsteuer ab 2026 selbst gegenüber 2023 zu erheblichen Mehrkosten und damit auch zur Verhinderung von Investitionen führen. Eine Regelung muss noch 2024 auf den Weg gebracht werden, um einen Systembruch zu vermeiden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12351 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
  2. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 232/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409300205 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.08.2024 an:

    • Versendet am 30.08.2024 an:

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