Regelungsvorhaben
Verlängerung der Stromnetzentgelt-Verordnung (§ 19 Abs 2 Satz 1 u 2 StromNEV)
Angegeben von:
Evonik Industries AG (R002081)
am
30.09.2024
Beschreibung:
Senkung der Netzentgelte: Bislang ist lediglich eine Stabilisierung vorgesehen.
Für die energieintensive Industrie ist nicht nur aus finanziellen Gründen die Beibehaltung von individuellen reduzierten Netzentgelten (§ 19 Abs 2 Satz 1 u 2 (StromNEV) wichtig. Bislang sieht ein Eckpunktepapier der BNetzA vor, dass sich das zukünftige Industrienetzentgelt an die bestehende Flexibilisierungsoption der BNetzA (Lastreaktion abhängig von Spotmarktpreise) orientiert soll. Diese Flexibilisierungsoption hat sich bereits als untauglich und für die Industrie nicht umsetzbar erwiesen. Es bedarf einer Lösung für die Industrienetzentgelt, die sich an die „Energiewendekompetenz“ der Unternehmen orientiert.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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SG2409300198 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Versendet am 10.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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