Regelungsvorhaben
Anpassung bzw. Reform des § 21h LuftVO für den Drohnenbetrieb zur Überwachung und Instandhaltung kritischer Linieninfrastruktur
Angegeben von:
Thyssengas GmbH (R001461)
am
30.09.2024
Beschreibung:
Dem breiten Einsatz von Drohnen zur Überwachung und Instandhaltung kritischer Infrastruktur
stehen aktuell zahlreiche administrative Hürden entgegen. Die Interessenvertretung wird mit dem Ziel einer bundesweit möglichst einheitlichen Erleichterung für die Überwachung und Instandhaltung kritischer Infrasturktur mittels Drohnen betrieben.
Hierzu schlagen wir langfristig eine Reform der
LuftVO und mittelfristig die Erprobung von gezielten Befreiungen der Linieninfrastrukturbetreiber
von Zustimmungserfordernissen durch Allgemeinverfügungen vor.
- Energienetze [alle RV hierzu]
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]