Regelungsvorhaben

Anpassung bzw. Reform des § 21h LuftVO für den Drohnenbetrieb zur Überwachung und Instandhaltung kritischer Linieninfrastruktur

Angegeben von:
Thyssengas GmbH (R001461) am 30.09.2024

Beschreibung:
Dem breiten Einsatz von Drohnen zur Überwachung und Instandhaltung kritischer Infrastruktur stehen aktuell zahlreiche administrative Hürden entgegen. Die Interessenvertretung wird mit dem Ziel einer bundesweit möglichst einheitlichen Erleichterung für die Überwachung und Instandhaltung kritischer Infrasturktur mittels Drohnen betrieben. Hierzu schlagen wir langfristig eine Reform der LuftVO und mittelfristig die Erprobung von gezielten Befreiungen der Linieninfrastrukturbetreiber von Zustimmungserfordernissen durch Allgemeinverfügungen vor.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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