Regelungsvorhaben
Schwarmfinanzierung für Genossenschaften über 100.000 € / Jahr ermöglichen
Angegeben von:
#GenoDigital (R002985)
am
28.09.2024
Beschreibung:
Aktuell dürfen Genossenschaften laut Vermögensanlagengesetz über professionelle Plattformen kein Crowdinvesting für Eigenkapital über 100.000 € innerhalb von 12 Monaten durchführen. Das schränkt Genossenschaften in ihrer Finanzierung stark ein. Daher begrüßen wir ausdrücklich, Genossenschaften als weitere Ausnahme in § 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
SG2409280005 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-